AGB für Mieter von provisionsfreien, möblierten Wohnen auf Zeit

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber/Wohnrauminteressent und MIBEA & Kurzzeitmiete         -Stand 01.Juni 2015

1. Courtagefreie Wohnraumvermittlung für Mieter
Die Vermittlungsleistung der MIBEA ist nach § 2 Abs.1a WohnVermittG für den Mieter courtagefrei.

2. Vertragsschluss
(2.1) In Erfüllung des Auftrages erhält der Auftraggeber/ Wohnrauminteressent von Inhaberin Frau Marohn von MIBEA Kontaktdaten von Wohnraumanbieter(n), die ihm vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann online, telefonisch oder auch per Fax geführt werden. Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Seite erteilten Informationen. Sie erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Bei eigenen Fehlern haften wir ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.

3. Vertraulicher Umgang mit Kontaktdaten der Vermieter
MIBEA und der Mietinteressent sind zum vertraulichen Umgang mit den ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gegebenen personenbezogenen Daten verpflichtet.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist strengstens untersagt!
Kunden dürfen die streng vertraulichen, personenbezogenen Daten die sie über MIBEA erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche Kommunikation zwischen MIBEA, Wohnraumanbieter und Mietinteressent!
3.1 Verstößt der Mietinteressent gegen diese Bestimmungen und es kommt durch die unbefugte Weitergabe von Vermieter-Kontaktdaten an Dritte zum Abschluss eines Vertrages, behält sich MIBEA das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

4Meldepflicht
Kommt es zum Mietvertrags-Abschluss (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Objekte, verpflichtet sich der Auftraggeber, MIBEA umgehend zu informieren; gleiches gilt bei Nichtanmietung.

5. Haftungsausschluss
Die mietvertraglichen Pflichten betreffen ausschließlich den Mieter und den Vermieter. MIBEA übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Mietvertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag.

6. Auskunftspflicht des Mieters
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Daten für die Wohnraumsuche wahrheitsgemäß anzugeben.
5.2 Kommt es zu einem Mietvertrag (mündlich/ schriftlich) über ein Mietobjekt, das ihm von MIBEA angeboten wurde, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden, MIBEA mitzuteilen und auf Verlangen eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
5.3 Wenn das Mietverhältnis über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus verlängert wird (einmalig oder auch mehrfach) so hat der Auftraggeber die Pflicht MIBEA jedes Mal unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten und auf Verlangen eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

7Bonitätsprüfung zu Mietanträgen
Ich willige ein, dass der Vermieter der BONIMA, Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11 in  41460 Neuss, Daten über die Beantragung dieses Mietvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der BONIMA erhält.
Unabhängig davon wird der Vermieter der BONIMA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen (z. B. Forderungsbetrag nach Titulierung im Anschluss einer Kündigung gem. §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Üebermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe.
Darüber hinaus wird der Vermieter der BONIMA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches oder missbräuchliches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Üebermittlung überwiegt.
Die BONIMA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des BONIMA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der BONIMA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die BONIMA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die BONIMA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich kann Auskunft bei der BONIMA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das BONIMA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.boniversum.de abrufbar.
Die postalische Adresse der BONIMA lautet: Creditreform Boniversum GmbH · Hellersbergstr. 11 · 41460 Neuss

8. Datenschutz
Für MIBEA ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ein wichtiges Anliegen.
Eine Weitergabe oder auch Verkauf für Werbezwecken findet nicht statt.
Als pri­vat­recht­li­ches Un­ter­neh­men un­ter­lie­gen wir den Be­stim­mun­gen des Bun­des­da­ten­schutzge­setzes (BDSG) und des Tele­me­dien­ge­setzes (TMG). Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Courtageanspruch gespeichert. 

9. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.
Für alle Vereinbarungen zwischen MIBEA und Mietinteressenten bedarf es der Schriftform.
Sollten Teile des Vertrages rechtsunwirksam sein/ werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich der gewollten am nächsten kommt.