Ablauf von der Anmietung bis zum Auszug
►Ablauf - kostenloser Vermittlungsauftrag
Bitte erteilen Sie der Bremer WohnRaumAgentur "MIBEA“ einen Vermittlungsauftrag, der es mir ermöglicht, Ihnen passende Wohnobjekte zu zusenden. Bitte drucken Sie das zweiseitige Formular mit den AGBs aus und senden Sie es uns zeitnah online, per Fax oder per Post zurück.
Nach Eingang Ihres Vermittlungsauftrages sende ich Ihnen alle, provisionsfreien, möblierten Wohnraumangebote zu, die sich mit Ihren Angaben decken.
►Vereinbarung eines Besichtigungstermins
Teilen Sie bitte mir (Inhaberin von MIBEA ) die jeweilige Objekt ID der gewünschten Wohnobjekte mit, so dass ich mich umgehend mit den Vermietern in Verbindung setzen kann, um Sie vorzustellen, und um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Die Besichtigungen werden entweder mit mir oder auch direkt mit dem Vermieter vereinbart.
►Mietvertrag
Mieter und Vermieter sollten in jedem Fall einen schriftlichen Mietvertrag schließen, damit alle Regelungen zwischen den Vertragspartnern eindeutig und klar nachvollziehbar sind. Meine anwaltlich geprüften Mietverträge finden hierbei Verwendung.
►Was ist, wenn der Mietzeitraum noch nicht absehbar ist?
Das ist überhaupt kein Problem! Erwartet wird eine Mietmindestzeit.
Wenn Sie den Mietvertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte an MIBEA damit ich für die Mietvertragsverlängerung in Absprache mit dem Vermieter sorgen kann.
►Kündigungsfristen
Grundsätzlich braucht ein Mietvertrag für "möbliertes Wohnen auf Zeit" keine gesonderte Kündigung, weil der Vertrag bereits zeitlich begrenzt ist.
Bei vielen Mietverhältnissen räumt der Vermieter Ihnen aber auch eine Kündigungsfrist von bspw. 1 Monat ein, so dass Sie schnell und flexibel bspw. auf eine berufliche Veränderung reagieren können.
►Kaution
Mit der Kaution sichert sich der Vermieter gegen mögliche Schäden in den Räumlichkeiten ab.
In der Regel beträgt die Höhe der Kaution zwischen 1 und 2 Monatsmieten. Die Höhe variiert nach Ausstattung und Mietdauer.
►Wohnungsübergabe
Das Übergabeprotokoll für möblierte Wohnräume sollten gleich am Anfang und zum Ende des Mietverhältnisses gemeinsam ausfüllt werden.
Hierin wird festgehalten, in welchem Zustand die Räumlichkeiten samt Einrichtung übergeben wurde, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Gerne erstelle ich Ihnen auch hier das Übergabe-Protokoll.
►Pauschalmiete
In der Regel wird die Miete von möbliertem “Wohnen auf Zeit“ als Pauschalmiete angegeben. Das bedeutet, dass in der Miete bereits alle Nebenkosten wie bspw. Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, GEZ und Co enthalten sind.
Die Pauschalmiete bietet Ihnen als Mieter den Vorteil, die monatlichen Kosten exakt berechnen zu können.
Darüber hinaus werden aber auch Wohnräume zur Miete angeboten, deren Nebenkosten für Strom und Gas nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. In diesem Fall werden die Zählerstände jeweils vor dem Ein- und Auszug abgelesen.
►Kautionsrückzahlung
Nach Beendigung der Mietzeit wird die Kaution an den Mieter zurückgezahlt. Sollten Kosten für die Behebung von Schäden entstanden sein, werden diese von der Kautionssumme abgezogen. Die Kautionsrückzahlung erfolgt spätestens binnen 4 Wochen bei Zwischenmiete, es sei denn, Sie haben mit dem Vermieter eine andere Regelung vertraglich vereinbart.
Bei Fragen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat unterstützend zur Seite.
Herzlichst Ihre Patricia Marohn von der Bremer WohnRaumAgentur "MIBEA" für möbliertes Wohnen auf Zeit.