Ablauf von der Anmietung bis zum Auszug
►Ablauf - Vermittlungsauftrag -
Bitte erteilen Sie der Bremer WohnraumAgentur “MIBEA“ einen Vermittlungsauftrag, der es mir ermöglicht, Ihnen passende Wohnobjekte zu zusenden. Das zweiseitige Dokument lasse ich Ihnen zu kommen.
Nach Eingang Ihres Vermittlungsauftrages sende ich Ihnen alle, provisionsfreien, möblierten Wohnraumangebote zu, die sich mit Ihren Angaben/Wünschen decken.
►Vereinbarung eines Besichtigungstermins
Teilen Sie bitte MIBEA die jeweilige Objekt ID der gewünschten Wohnobjekte mit, so dass ich mich umgehend mit den Vermietern in Verbindung setzen kann, um Sie vorzustellen, und einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Die Besichtigungen werden entweder mit mir, Ihn. Marohn von MIBEA oder auch direkt mit dem Vermieter vereinbart.
►Mietvertrag
Mieter und Vermieter sollten in jedem Fall einen schriftlichen Mietvertrag schließen, damit alle Regelungen zwischen den Vertragspartnern eindeutig und klar nachvollziehbar sind.
Meine anwaltlich geprüften Mietverträge finden hierbei Verwendung.
►Was ist, wenn der Mietzeitraum noch nicht absehbar ist?
Das ist überhaupt kein Problem! Erwartet wird eine Mietmindestzeit.
Wenn Sie den Mietvertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte 6 Wochen vor Vertragsende an den Vermieter als auch an MIBEA, damit ich für die Mietvertragsverlängerung sorgen kann.
►Kündigungsfristen
Grundsätzlich braucht ein Mietvertrag für "möbliertes Wohnen auf Zeit" keine gesonderte Kündigung, weil der Vertrag bereits zeitlich begrenzt ist.
Bei vielen Mietverhältnissen räumt der Vermieter Ihnen aber auch eine Kündigungsfrist von 1 Monat ein, so dass Sie schnell und flexibel bspw. auf eine berufliche Veränderung reagieren können.
►Kaution
Mit der Kaution sichert sich der Vermieter gegen mögliche Schäden in den Räumlichkeiten ab.
In der Regel beträgt die Höhe der Kaution zwischen 1 und 2 Monatsmieten. Die Höhe variiert nach Ausstattung und Mietdauer.
►Wohnungsübergabe
Das Übergabeprotokoll für möblierte Wohnräume werden gleich am Anfang und zum Ende des Mietverhältnisses gemeinsam ausfüllen.
Hierin wird festgehalten, in welchem Zustand die Räumlichkeiten samt Einrichtung übergeben wurde, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Das Übergabe-Protokoll gehört zum Service.
►Pauschalmiete
In der Regel wird die Miete von möbliertem “Wohnen auf Zeit“ als Pauschalmiete angegeben.
Das bedeutet, dass in der Miete bereits alle Nebenkosten wie bspw. Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr, GEZ, WLAN und Co enthalten sind.
Die Pauschalmiete bietet Ihnen als Mieter den Vorteil, die monatlichen Kosten exakt berechnen zu können. Darüber hinaus werden aber auch Wohnräume zur Miete angeboten, deren Nebenkosten für bspw. Strom und Gas nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. In diesem Fall werden die Zählerstände jeweils vor dem Ein- und Auszug abgelesen.
►Kautionsrückzahlung
Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses und beanstandungsfreier Wohnungsabnahme fällig- spätestens nach 4 Wochen.
Die Rückzahlung der Kaution kann sich verzögern, wenn Schäden reguliert oder Forderungen beglichen werden müssen.
►Warum braucht man eine Haftpflichtversicherung für möbliertes Wohnen auf Zeit?
Die Privathaftpflichtversicherung ist die Basis Versicherung, die jeder haben sollte. Sie kommt je nach Vertrag für alle Schäden auf, die Sie im Laufe des Lebens bei anderen verursachen und kostengünstig ist sie auch.
Ein Überblick über viele Versicherungsanbieter finden Sie auch auf Check 24.de
Je nach Vertrag springt Ihre Haftpflichtversicherung ein, wenn es zu Schäden in möblierten Wohnungen durch Sie kommen sollte.
Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice auch auf Schäden von beweglichem und auch unbeweglichem Inventar.
Unter unbewegliches Inventar versteht man; alles, was fest verbaut ist bspw. der Parkettboden, sanitäre Anlagen, Einbauküche uvm.
Unter bewegliches Inventar versteht man die komplette Ausstattung einer möblierten Wohnung wie bspw. der Fernseher, Spiegel, Tische uvm.
Sollte in Ihrer Versicherung ein wichtiger Bestanteil fehlen, so sollten Sie diesen für wenige Euros mehr im Jahr mitversichern, um für den unerwünschten Ernstfall gut abgesichert zu sein!
Schäden in einer Wohnung auf Zeit sollten Sie umgehend Ihrer Haftpflichtversicherung und Ihrem Vermieter oder seiner Beauftragten melden.
Die Kaution wird dann so lange einbehalten, bis alles mit der Versicherung geklärt wurde und der Schaden behoben ist.
Bei Fragen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat unterstützend zur Seite.
Herzlichst Ihre Bremer WohnraumAgentur “MIBEA“ für möbliertes Wohnen auf Zeit.