Von der Anfrage bis zur Schlüsselübergabe - klar strukturiert.
►Ihr Weg zur erfolgreichen Vermietung – Professionelle Wohnraumaufnahme
Beim persönlichen Vor‑Ort‑Termin erfasse ich alle relevanten Eckdaten Ihres Wohnraums, bespreche Ihre Wünsche und fertige hochwertige Fotos für das Exposé an.
So wird Ihr möblierter Wohnraum optimal präsentiert und spricht genau die richtigen Mieter an.
►Maximale Sichtbarkeit für Ihr Objekt
Sobald das Exposé fertiggestellt ist, startet die gezielte Vermarktung. Ich präsentiere Ihr Angebot auf meiner reichweitenstarken Website www.mibea.de - falls sinnvoll auf führenden Portalen. Parallel dazu aktiviere ich mein exklusives Netzwerk und informiere bereits vorgemerkte Mietinteressenten.
Diskretion hat dabei höchste Priorität: Um Ihre Privatsphäre zu schützen, wird Ihr Angebot grundsätzlich in anonymisierter Form veröffentlicht. Mein Fokus liegt auf einer sorgfältigen Vorselektion, sodass ich Ihnen ausschließlich eine Auswahl an qualifizierten und geprüften Mietinteressenten präsentiere.
► Auswahl geeigneter Interessenten
Ich prüfe alle Anfragen sorgfältig und selektiere ausschließlich qualifizierte Mietinteressenten.
►Individuelle Besichtigungstermine
Sobald passende Interessenten vorliegen, koordiniere ich die Besichtigungstermine:
entweder persönlich durch Sie,
oder vollständig durch mich, inklusive Rückmeldung über Verlauf und Ergebnisse.
►Rechtssichere Mietverträge für Ihre Sicherheit
Ein schriftlicher Mietvertrag ist die essenzielle Basis für ein transparentes Mietverhältnis. Er stellt sicher, dass alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter eindeutig sowie rechtssicher dokumentiert sind.
Als Teil meines Rundum-Services erstelle ich für Sie den passenden Mietvertrag. Um Sie bestmöglich abzusichern, verwende ich ausschließlich anwaltlich geprüfte Vorlagen für die befristete möblierte Vermietung. So genießen Sie und Ihre Mieter höchste Sicherheit durch präzise formulierte Vereinbarungen.
►Rechtssichere Wohnungsübergabe mit Protokoll
Vermeiden Sie Missverständnisse durch eine lückenlose Dokumentation. Das Übergabeprotokoll wird bei Mietbeginn und -ende gemeinsam durchgegangen und hält den Zustand der Räumlichkeiten sowie des Inventars schriftlich fest. Dies beugt Unstimmigkeiten vor und schafft eine klare Basis für beide Seiten.
►Transparente Kostenplanung durch Pauschalmiete
Beim „Wohnen auf Zeit“ wird die Miete üblicherweise als Pauschalmiete ausgewiesen. Dies bietet Mietern den großen Vorteil einer exakten Kalkulation: Sämtliche Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr sowie die Rundfunkgebühren (GEZ) sind bereits im Preis enthalten.
Alternativ gibt es Angebote, bei denen die Energiekosten (Strom und Gas) verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In diesem Fall erfasse ich die Zählerstände präzise bei Ein- und Auszug, um eine faire und verbrauchsgerechte Abrechnung zu gewährleisten.
►Die Mietkaution: Attraktivität und Sicherheit im Einklang
Für eine zügige Vermittlung empfehlen wir, die Kautionshöhe flexibel und marktgerecht zu gestalten. Üblicherweise liegt die Sicherheitsleistung bei einer bis zwei Monatsmieten, orientiert an der geplanten Mietdauer.
Erfahrungsgemäß stellt eine Kaution von drei Monatsmieten im Bereich der Zwischenmiete ein erhebliches Vermietungshindernis dar. Da der Markt solche Beträge nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sichert eine moderate Kaution eine konstant hohe Auslastung Ihres Objekts.
►Zügige Kautionsrückabwicklung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt die Rückerstattung der Kaution an den Mieter. Sollten während der Mietzeit Schäden am Objekt oder am Inventar entstanden sein, können die Instandsetzungskosten direkt mit der Kautionssumme verrechnet werden. Bei einer Zwischenmiete wird die Rückzahlung üblicherweise innerhalb von vier Wochen abgewickelt – sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Wichtige Information an alle Vermieter:innen - Die Wohnungsgeberbescheinigung gemäß §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) traf am 01.November 2015 in Kraft!
►Ihre Mitwirkungspflicht – Wohnungsgeberbescheinigung
Laut § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie als Vermieter:in dazu verpflichtet, nach Einzug Ihrer Mieter:in die Wohnungsgeberbestätigung (§19 BMG) innerhalb von 14 Tage, auszustellen!
Hat der Vermieter die Bescheinigung ausgefüllt ist seine Pflicht erfüllt!