Von der Anfrage bis zur Schlüsselübergabe - klar strukturiert.
►Ihr Weg zur erfolgreichen Vermietung – Professionelle Wohnraumaufnahme
Sie planen die Kurzzeitvermietung Ihres Wohnraums in Bremen? Als Inhaberin von MIBEA unterstütze ich Sie dabei kompetent und persönlich.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit vereinbaren wir zunächst einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin zum persönlichen Kennenlernen. Dabei erfasse ich alle wichtigen Eckdaten und erstelle hochwertige Fotos für Ihr Exposé. So stellen wir sicher, dass Ihr möblierter Wohnraum für das Wohnen auf Zeit bestmöglich präsentiert wird und genau die richtigen Mieter anspricht.
Den Grundstein für unsere Kooperation legen wir mit einem Nachweisvertrag, den ich direkt zum Termin mitbringe.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Aufnahmetermin!
►Maximale Sichtbarkeit für Ihr Objekt
Sobald das Exposé fertiggestellt ist, startet die gezielte Vermarktung. Ich präsentiere Ihr Angebot auf meiner reichweitenstarken Website www.mibea.de sowie auf anderen führenden Portalen. Parallel dazu aktiviere ich mein exklusives Netzwerk und informiere bereits vorgemerkte Mietinteressenten über Ihr Objekt.
Diskretion hat dabei höchste Priorität: Um Ihre Privatsphäre zu schützen, wird Ihr Angebot grundsätzlich in anonymisierter Form veröffentlicht. Mein Fokus liegt auf einer sorgfältigen Vorselektion, sodass ich Ihnen ausschließlich eine Auswahl an qualifizierten und geprüften Mietinteressenten präsentiere.
►Individuelle Besichtigungstermine
Sobald sich passende Mietinteressenten für Ihr Angebot melden, nehme ich umgehend Kontakt mit Ihnen auf. Dabei richte ich mich ganz nach Ihren Wünschen: Möchten Sie die Besichtigungen persönlich durchführen, leite ich Ihre Kontaktdaten erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weiter.
Alternativ übernehme ich diesen Schritt gerne komplett für Sie. Ich koordiniere und leite die Besichtigungstermine vor Ort und halte Sie über den Verlauf sowie die Ergebnisse stets auf dem Laufenden.
►Rechtssichere Mietverträge für Ihre Sicherheit
Ein schriftlicher Mietvertrag ist die essenzielle Basis für ein transparentes Mietverhältnis. Er stellt sicher, dass alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter eindeutig sowie rechtssicher dokumentiert sind.
Als Teil meines Rundum-Services erstelle ich für Sie den passenden Mietvertrag. Um Sie bestmöglich abzusichern, verwende ich ausschließlich anwaltlich geprüfte Vorlagen für die befristete möblierte Vermietung. So genießen Sie und Ihre Mieter höchste Sicherheit durch präzise formulierte Vereinbarungen.
►Rechtssichere Wohnungsübergabe mit Protokoll
Vermeiden Sie Missverständnisse durch eine lückenlose Dokumentation. Das Übergabeprotokoll wird bei Mietbeginn und -ende gemeinsam durchgegangen und hält den Zustand der Räumlichkeiten sowie des Inventars schriftlich fest. Dies beugt Unstimmigkeiten vor und schafft eine klare Basis für beide Seiten.
►Transparente Kostenplanung durch Pauschalmiete
Beim „Wohnen auf Zeit“ wird die Miete üblicherweise als Pauschalmiete ausgewiesen. Dies bietet Mietern den großen Vorteil einer exakten Kalkulation: Sämtliche Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr sowie die Rundfunkgebühren (GEZ) sind bereits im Preis enthalten.
Alternativ gibt es Angebote, bei denen die Energiekosten (Strom und Gas) verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In diesem Fall erfasse ich die Zählerstände präzise bei Ein- und Auszug, um eine faire und verbrauchsgerechte Abrechnung zu gewährleisten.
►Die Mietkaution: Attraktivität und Sicherheit im Einklang
Für eine zügige Vermittlung empfehlen wir, die Kautionshöhe flexibel und marktgerecht zu gestalten. Üblicherweise liegt die Sicherheitsleistung bei einer bis zwei Monatsmieten, orientiert an der geplanten Mietdauer.
Erfahrungsgemäß stellt eine Kaution von drei Monatsmieten im Bereich der Zwischenmiete ein erhebliches Vermietungshindernis dar. Da der Markt solche Beträge nur in Ausnahmefällen akzeptiert, sichert eine moderate Kaution eine konstant hohe Auslastung Ihres Objekts.
►Zügige Kautionsrückabwicklung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt die Rückerstattung der Kaution an den Mieter. Sollten während der Mietzeit Schäden am Objekt oder am Inventar entstanden sein, können die Instandsetzungskosten direkt mit der Kautionssumme verrechnet werden. Bei einer Zwischenmiete wird die Rückzahlung üblicherweise innerhalb von vier Wochen abgewickelt – sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Wichtige Information an alle Vermieter:innen - Die Wohnungsgeberbescheinigung gemäß §19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) traf am 01.November 2015 in Kraft!
►Ihre Mitwirkungspflicht – Wohnungsgeberbescheinigung
Laut § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) sind Sie als Vermieter:in dazu verpflichtet, nach Einzug Ihrer Mieter:in die Wohnungsgeberbestätigung (§19 BMG) innerhalb von 14 Tage, auszustellen!
Hat der Vermieter die Bescheinigung ausgefüllt ist seine Pflicht erfüllt!
►Empfehlung:
-Beide Parteien sollten sich ihrer Pflichten bewusst sein und die Fristen einhalten-
Am Tag des Einzugs sollte gleich die Bescheinigung übergeben werden, so dass die Mieter:innen Zeit haben sich innerhalb von 14 Tagen bei dem Einwohnermeldeamt anzumelden!
►Folgen bei Verstoß gegen die Meldepflicht
Bei Verstoß gegen das Bundesmeldegesetzes droht ein Bußgeld, wenn die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Stellt der Vermieter die Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aus, kann dieses Verhalten mit einer Geldbuße geahndet werden. Kommt er dieser Mitwirkungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht rechtzeitig nach, kann ihm gem. § 54 Abs. 3 BMG in Verbindung mit § 54 Abs. 2 Nr. 3 BMG ein Bußgeld bis zu 1.000, - Euro durch die zuständige Behörde aufgelegt werden. Vermieter die nach § 54 Abs. 3, Dritten eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass der Mieter dort selber einzieht, muss mit einer saftigen Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000, - Euro rechnen. Busgeldvorschriften siehe unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html
►Ausnahmen zur Meldepflicht § 27 BMG Absatz 2.
Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen Mietzeitraum von bis
zu 6 Monate dauernden Aufenthalt Ihre Wohnung bewohnt, muss sich für diese Wohnung weder an - noch abmelden.
Mieter die länger als 6 Monate in Ihrer Wohnung leben, müssen sich dann innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde anmelden!
Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht nach § 17 Absatz 1 (Bundesmeldegesetz) gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von 3 Monaten.
Hierzu der Link: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__27.html
►Einführung und Zweck der Wohnungsgeberbestätigung
Wichtige Information: Die Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG)
Seit Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) im Jahr 2015 besteht für Vermieter eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Ziel ist es, Scheinanmeldungen zu verhindern und die Datenqualität der Melderegister sicherzustellen.
► Ihre Mitwirkungspflicht als Vermieter:in
Als Wohnungsgeber:in sind Sie verpflichtet, Ihren Mieter:innen den Einzug innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu bestätigen. Sobald Sie die Bescheinigung ausgehändigt haben, ist Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt.
Empfehlung für den Praxisalltag:
Händigen Sie die Bescheinigung idealerweise direkt am Tag der Schlüsselübergabe aus. So haben Ihre Mieter:innen ausreichend Zeit, sich fristgerecht beim Einwohnermeldeamt anzumelden.
► Erforderliche Angaben in der Bescheinigung
Gemäß § 19 Abs. 3 BMG muss das Dokument folgende Informationen enthalten:
•Name und Anschrift der Vermieterseite (Wohnungsgeber:in)
•Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug) mit Datum
•Anschrift der Mietwohnung
•Namen aller einziehenden Personen
•Unterschrift der Vermieterseite (oder elektronische Signatur)
Wichtige Ausnahmen für das „Wohnen auf Zeit“ (§ 27 BMG)
Beim befristeten Wohnen gibt es für Mieter:innen, die bereits in Deutschland gemeldet sind, Erleichterungen:
Aufenthalt bis zu 6 Monate: Wenn die Mieter:innen bereits im Inland gemeldet sind, entfällt die An- und Abmeldepflicht für das befristete Quartier komplett.
Aufenthalt über 6 Monate: Erst nach Ablauf dieser Frist besteht eine Anmeldepflicht innerhalb von 14 Tagen.
Personen aus dem Ausland: Mieter:innen, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen sich nach Ablauf von 3 Monaten anmelden.
► Konsequenzen bei Verstößen
Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, um Bußgelder zu vermeiden!
Verspätung/Nichtausstellung: Kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € geahndet werden.
Scheinanmeldung: Wer eine Anschrift anbietet, ohne dass eine Person dort tatsächlich einzieht, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 €.
► Ihr Recht als Vermieter:in
Sie haben jederzeit das Recht, sich bei der zuständigen Meldebehörde (in Bremen z. B. beim Bürgerservice) zu vergewissern, ob die An- oder Abmeldung Ihrer Mieter:innen tatsächlich erfolgt ist.
► Digitaler Service in Bremen
Die Digitalisierung erleichtert den Prozess: In vielen Gemeinden, so auch über das Serviceportal Bremen, können Meldeprozesse mittlerweile elektronisch unterstützt werden. Das spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand für Sie und Ihre Mieter:innen.
Herzlichst Ihre Inhaberin Patricia Marohn von MIBEA & Wohnen auf Zeit in Bremen