Von der Wohnraum-Aufnahme über die Vermietung bis zur Rückgabe Ihres Wohnraumes
► Aufnahme Ihres Wohnraums
Bitte erteilen Sie “MIBEA“ einen Nachweisvertrag, den wir vorab besprechen und den ich Ihnen dann zu kommen lasse.
Am Tag des Besichtigungstermins werden von mir alle relevanten Daten und Wünsche, die Ihr Wohnraumangebot betreffen aufgenommen und aussagekräftige Fotos mit Weitwinkel-Aufnahmen von Ihrem schön hergerichteten, möblierten Wohnraum gemacht.
► Die Vermarktungswege
Ist das Exposé erstellt, platziere ich Ihr Angebot sowohl auf meiner gut besuchten Internetpräsenz unter: www.mibea.de ggf. auch in führenden Immobilienportalen sowie der Anzeigenschaltung bspw. dem Weser-Kurier.
Es versteht sich von selbst, dass ich Ihr Angebot nur in anonymisierter Form veröffentliche und für eine sorgfältige und gezielte Auswahl an Interessenten sorgen.
► Vereinbarung eines Besichtigungstermins
Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung, sobald sich Wohnrauminteressenten gemeldet haben und mit mir einen Besichtigungstermin vereinbart wurde. Das Ergebnis teile ich Ihnen anschließend mit, wenn Sie mir die Besichtigung überlassen.
Sollten Sie in Eigenregie die Besichtigungstermine wahrnehmen wollen, so werden Ihre vertraulichen Kontaktdaten nur dann herausgegeben, sobald mir Ihr Einverständnis vorliegt.
► Mietvertrag
Liegt mir Ihr Einverständnis vor, müssen zwischen Ihnen (Vermieter(in)) und Mieter/in in jedem Fall ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden, damit alle Regelungen zwischen beiden Vertragspartnern klar und eindeutig nachvollziehbar sind.
► Bestellerprinzip
Seit dem 01.Juni 2015 ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft getreten.
Unter dem Begriff, Bestellerprinzip versteht man die Neuregelung der Courtage-Zahlung für Immobilienmakler. Das Bestsellerprinzip sieht vor, dass Immobilienmakler von demjenigen bezahlt wird, welcher die Leistung des Maklers bestellt, mit dem Ziel die Mietsuchenden von der Courtagezahlung zu befreien.
► Zusammenarbeit
Für eine gute Zusammenarbeit möchte ich Sie bitten, mir alle wichtigen Änderungen zu Ihrem Wohnraumangebot wie beispielweise; der Mietzeitraum, die Mieterhöhe, der Kauf oder auch der Wegfall von wichtigen Einrichtungsgegenständen mir zeitnah mitzuteilen.
Bitte denken Sie auch daran mich zu informieren, wenn Sie anderweitig Ihr Wohnraumangebot vermietet haben sollten oder während der Angebotszeit in den Urlaub fahren.
Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat während des gesamten Mietzeitraumes unterstützend zur Seite und freue mich auf Sie.
Herzlichst Ihre Inhaberin Patricia Marohn von MIBEA & Wohnen auf Zeit aus Bremen